Maßnahmen an Gewässern
In allen Wasserwirtschaftsämtern Bayerns wird derzeit an der fristgerechten und zweckmäßigen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gearbeitet. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis spätestens 2027 den guten Zustand erreichen.
Auf dem Weg dorthin wird der Zustand der Gewässer von der Wasserwirtschaftsverwaltung erhoben, analysiert und bewertet, werden Bewirtschaftungspläne aufgestellt und Maßnahmen- und Überwachungsprogramme durchgeführt.