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Hochwasserschutz Gangkofen

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Lageplan mit Überschwemmungsgebiet

Vorgeschichte und Ausbauziel

Der Markt Gangkofen befindet sich am westlichen Rand des Landkreises Rottal-Inn. Gegenstand der Maßnahme ist der Schutz des Marktes Gangkofen vor Überflutungen durch die Bina. Untersuchungen zeigen, dass der vorhandene Abflussquerschnitt nicht ausreichend ist, um ein 100-jährliches Hochwasserereignis (72 m³/s) abzuleiten.


Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern von 2013 sollen Siedlungen vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis geschützt werden. Um die möglichen Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, wird in Bayern bei neuen Hochwasserschutzmaßnahmen zusätzlich ein vorsorgender Klimazuschlag in Höhe von 15% angesetzt. Nach Umsetzung der Maßnahme wird das vorgegebene Schutzziel erreicht.

Lageplan mit Überschwemmungsgebiet

Planungsanlass und Hochwassersituation

Beschreibung des Vorhabens

Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Bina beginnen in etwa auf Höhe der Eisenbahnbrücke und enden unterhalb der Kläranlage von Gangkofen. Der Hochwasserschutz soll durch mehrere Elemente sichergestellt werden.

 

Im Bereich der Stauhaltung der Wehranlage Fleckmühle wird eine Flutmulde mit dahinterliegendem Hochwasserschutzdeich erstellt. Die Wehranlage wird in diesem Zuge durch eine aufgelöste Sohlrampe ersetzt, um eine Durchgängigkeit der Bina zu erreichen.

 

Zwischen der Wehranlage Fleckmühle und dem Seemannshausener Graben wird auf der Seite des Marktplatzes die bestehende Hochwasserschutzmauer teilweise rückgebaut und durch eine neue Hochwasserschutzmauer ersetzt und erweitert. Um hier den erforderlichen Abflussquerschnitt zu erreichen, ist ein Vorlandabtrag an der gegenüberliegenden Seite erforderlich. Durch den Vorlandabtrag werden Zugänglichkeit des Gewässers und Möglichkeiten zur Naherholung geschaffen. In diesem Zug ist der Neubau der Brücke Neumarkter Straße sowie der Fußgängerbrücken erforderlich.

Unterhalb des Seemannshausener Grabens bis zur Brücke Schloßstraße wird der erforderliche Abflussquerschnitt durch einen Vorlandabtrag sichergestellt. In diesem Zuge wird die Brücke Schloßstraße ertüchtigt, um den erforderlichen Abflussquerschnitt zu erreichen. Das bestehende Pegelgebäude wird auf der gegenüberliegenden Seite der Bina neu erstellt. Die Messtechnik wird in diesem Zuge an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Unterhalb der Brücke Schloßstraße ist eine Aufweitung des Fließquerschnittes erforderlich, dies wird mithilfe von beidseitigen Schutzmauern erzielt. In diesem Zuge wird eine Zugänglichkeit zum Gewässer erstellt.

Für einen ganzheitlichen Schutz vor Hochwasser ist eine Binnenentwässerung mit den folgenden Elementen unerlässlich: Um ansteigendes Grundwasser zu begrenzen, ist es teilweise erforderlich, entlang der Schutzlinie eine Sickerleitung zu errichten. Des Weiteren müssen Regenereignisse während eines Hochwasserereignisses aus den tiefer liegenden Gebieten zur Bina abgeleitet werden. Zur Ableitung des anfallenden Binnenwassers bei Hochwasser werden Anpassungsmaßnahmen an der kommunalen Entwässerung sowie eine Druckrohrleitung erforderlich.


Hochwasserschutzmaßnahmen


  • Neubau einer Flutmulde und eines Deiches auf einer Länge von ca. 400 m
  • Auflösung der Wehranlage Fleckmühle - Neubau einer Sohlrampe
  • Erstellung einer Hochwasserschutzwand auf einer Länge von ca. 290 m
  • Erstellung einer Spundwand als Ufer- und Querschnittssicherung auf einer Länge von ca. 260m
  • Vorlandabtrag im Bereich Marktplatz
  • Ersatzneubau Brücke Neumarkter Straße
  • Ersatzneubau der Fußgängerbrücke
  • Neubau einer Fußgängerbrücke
  • Ertüchtigung der Brücke Schloßstraße
  • Vorlandabtrag im Bereich Seemannshausener Graben
  • Einbau von Hochwasserschutzwänden im Bereich der Kläranlage
  • Binnenentwässerung

Terminplanung


  • Vorentwurf 2014
  • Entwurfsplanung 2023
  • Antrag auf Planfeststellung 2024
  • seit 21.07.2025 ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig, d.h. es besteht Baurecht
  • Ausführungsplanung ab 2025
  • Spartenverlegungen 2025-2026
  • Bauausführung BA 01 (Ertüchtigung der Brücke Schloßstraße, Hochwasserschutzwände im Bereich der Kläranlage und Erneuerung Pegel) März 2026 bis voraussichtlich Mitte 2027
  • Finanzierung der Maßnahme


    Bauherr und Vorhabensträger für die Hochwasserschutzmaßnahme Gangkofen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Der Markt Gangkofen ist an den anfallenden Kosten beteiligt. Die Kosten werden von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

     

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