Hochwasserschutz Stadt Passau
Ausgangslage
Die Hochwassergefahr in der Dreiflüssestadt Passau wird im Wesentlichen geprägt vom Zusammenwirken der Hochwasserabflüsse von Donau und Inn.
Bereits beim Katastrophenhochwasser von 1954, das als 100-jährliches Ereignis (HQ 100) einzustufen ist, wurden große Teile der Altstadt sowie der Stadtteile Hals, Ilzstadt, Innstadt und Hacklberg überflutet.
Aufgrund der dabei aufgetretenen hohen Wasserstände von bis zu 5 m über Gelände sowie des sensiblen historischen Stadtbildes wurde in Passau bisher der passive Hochwasserschutz, das „Ausweichen nach oben“ bzw. Objektschutz durch angepasste Nutzung und die Sicherung von Einzelöffnungen (mit Dammbalken) als Lösung des Problems angesehen. Die Anwendung technischer Hochwasserschutzlösungen für größere, zusammenhängende Bereiche im Stadtgebiet wurde in der Vergangenheit nicht weiter in Erwägung gezogen.
Bisher mussten bereits bei kleineren Hochwasserereignissen Hauptverkehrswege gesperrt werden. Da bei größeren Hochwassern, wie zum Beispiel im Juli 2013 (> HQ 100) oder im August 2002 (ca. HQ 50), auch hohe Schäden sowohl an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen als auch an privatem Eigentum entstehen, wurde ein weitergehender Hochwasserschutz gefordert.
Vorgehen
Um dieser Forderung nach zu kommen, hat der Freistaat Bayern in einer eigenfinanzierten Machbarkeitsstudie untersucht, ob mangels anderer Alternativen ein Vollschutz (HW 100 + Freibord) durch einen technischen Hochwasserschutz (als Festschutz z.B. mit Hochwasserschutzwänden und / oder mobilen Elementen) erreicht werden kann. Der Ausbaustandard „HQ 100 + Sicherheitsmaß (Freibord)“ entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern zum Schutz von Siedlungen und hochwertiger Infrastruktur.
In der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2009 wurden für alle durch Donau, Inn und Ilz hochwassergefährdeten Stadtteile Passaus Möglichkeiten eines technischen Hochwasserschutzes untersucht. Im Einzelnen wurden folgende acht mögliche Planungsbereiche untersucht:
- Stadtteil Hals am rechten Ilzufer
- Stadtteil Hals/Stromlänge am linken Ilzufer
- Ilzstadt am linken Ilzufer
- Rechtes Donauufer, Hängebrücke bis Güterbahnhof
- Stadtteil Hacklberg Bereich Fürstenweg am linken Donauufer
- Landspitze am Zusammenfluss von Donau und Inn
- Innpromenade und Innkai am linken Innufer
- Innstadt am rechten Innufer zwischen Innmündung (Rosenau) bis Innsteg
Umsetzung
Diese theoretisch möglichen Planungsbereiche wurden anhand von technisch- und wirtschaftlichen Kriterien eingehender untersucht. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden zunächst drei Planungsabschnitte unter bestimmten Voraussetzungen als machbar eingestuft:
- Stadtteil Hals am rechten Ilzufer (Feuerwehrhaus -Perlfischerweg- bis Klosterinsel), linkes Ilzufer im Bereich der Halser Ilzbrücke
- Stadtteil Hacklberg Bereich Fürstenweg (Einmündung Vilshofener Straße in B85 -West- bis Einmündung Vilshofener Straße in B85 -Ost)
- Innpromenade und Innkai am linken Innufer (Gottfried-Schäffer-Promenade von der Nikolastraße bis zum Landgericht)
Nach schwerer Betroffenheit beim Hochwasser 2013 wurden die Stadtteile Grubweg im Bereich Lindau Zahnradfabrik (ZF) und zwei Abschnitte am rechten Donauufer (Bereich Magalettigasse und Bereich Obere Donaulände), die beim Hochwasser vom August 2002 kaum betroffen waren, als weitere umsetzbare Planungsabschnitte aufgenommen.
Für diese nun vorläufig festgelegten sechs Planungsabschnitte wurde mit der Stadt Passau vereinbart, im Rahmen einer Vorentwurfsplanung weitere technische und wirtschaftliche Planungsschritte durchzuführen. Durch Hochwasserschutzmaßnahmen soll das hohe Schadenspotential reduziert werden.
Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern von 2013 sollen Siedlungen vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis geschützt werden. Um die möglichen Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, wird in Bayern bei neuen Hochwasserschutzmaßnahmen zusätzlich ein vorsorgender Klimazuschlag auf dem Bemessungsabfluss in Höhe von 15% angesetzt. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird das vorgegebene Schutzziel erreicht.
Das Schutzziel für alle Maßnahmen im Bereich der Stadt Passau ergibt sich aus der allgemeinen Maßgabe: Bemessungshochwasserabfluss BHQ = HQ 100 + 15% Klimazuschlag = 8800 m³/s + 1320 m³/s = 10120 m³/s, dies entspricht relativ genau dem Abfluss beim Hochwasser im Jahr 2013 (10.000 m³/s), dessen Wasserspiegellage vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf an vielen Stellen des Stadtgebietes unmittelbar nach dem Ereignis fixiert wurde.
Finanzierung der Maßnahme
Vorhabensträger für die Hochwasserschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Die Stadt Passau ist an den anfallenden Kosten beteiligt.
Allgemeine und projektspezifische Fragen mit deren Beantwortung