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Verhalten im Notfall - So reagieren Sie richtig!

Gewässer sind empfindliche Ökosysteme. Verschmutzungen, etwa beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, können Gewässer und die darin lebenden Pflanzen und Tiere empfindlich schädigen. Schadstoffe im Grundwasser gefährden die Trinkwasserversorgung und können sehr aufwändige und kostspielige Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Wird von Ihnen eine Verunreinigung festgestellt, können Sie durch schnelles und gezieltes Handeln helfen, die Schäden einzuschränken.

Gewässerverschmutzung / Fischsterben

Sehen Sie tote Fische im Wasser treiben, melden Sie dies bitte umgehend der Polizei! Diese ist am schnellsten vor Ort und zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate.
Teilen Sie prinzipiell Gewässerverunreinigungen der Polizei mit. Die Polizei übernimmt die Ermittlungen.

Gewässerverunreinigung ist ein Straftatbestand gem. § 324 StGB!

Das Wasserwirtschaftsamt berät die Polizei fachlich, übernimmt die Wasseranalytik, veranlasst Fischuntersuchungen und erstellt ein Gesamtgutachten.

Hochwasser

Auskünfte zur örtlichen Hochwasserlage erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf unter der Telefonnummer 0991 / 2504 - 0.
Aktuelle bayernweite Informationen, wie der Hochwasserlagebericht oder Wasserstands- und Niederschlagsdaten stellt der Hochwassernachrichtendienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Verfügung.

  • Hochwassernachrichtendienst

Den Hochwassernachrichtendienst erreichen Sie auch über die Tafel 647 im Bayerntext des bayerischen Fernsehens, bzw. über die Telefonansage 0821 / 9071 - 5959.

Der "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet gezielt über das Überschwemmungsrisiko in Ihrem Gebiet zu informieren.

  • Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG)

Müllablagerungen

Müll kann wegen der darin enthaltenen Schadstoffe zu einer Verunreinigung des Grundwassers führen.

Wenn Sie wilde Müllablagerungen feststellen, informieren Sie umgehend die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, bei offensichtlicher Gefahr sofort die Polizei. Diese zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate und übernimmt ggf. die Ermittlung.
Für den Vollzug des Abfallrechts ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig.
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung ist eine Straftat!

Ölunfall

Hat sich ein Ölunfall oder ein Unfall mit anderen wassergefährdenden Stoffen ereignet, so leiten Sie bitte folgende Sofortmaßnahmen ein:

  • Verständigen Sie über Notruf die Feuerwehr, Tel. 112. Diese entscheidet vor Ort, ob und welche anderen Fachstellen hinzu gerufen werden müssen.
    Machen Sie möglichst genaue Angaben, was ausgelaufen ist: Wo Was Wie viel
  • Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Auslaufen (z.B. Heizung abschalten, schadhaften Behälter abdichten).
  • Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Ausbreiten (z.B. mit Ölbindemittel, Sand, Sägespänen).
  • Verschließen bzw. verstopfen Sie, wenn möglich, Einläufe in die Kanalisation, Lichtschächte usw.
  • Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr.

Achten Sie darauf, sich selbst nicht zu gefährden.

Bei einem Ölunfall berät Sie Ihr Wasserwirtschaftsamt.

Vorsorge

Zur Vermeidung von Ölunfällen bei Ihrer Ölheizung geben wir Ihnen folgende Tipps:

  • Überprüfen Sie bei doppelwandigen Tanks mindestens einmal jährlich die Funktion des Leckanzeigers (Prüftaste für Kontrollampe, Signalton u.a.).
  • Sorgen Sie dafür, dass beim Befüllen Ihres Tanks der Entlüftungsstutzen und, soweit möglich, der Tank selbst beobachtet werden können, damit austretendes Öl sofort entdeckt wird.
  • Lassen Sie Grenzwertgeber, die vor 1984 eingebaut wurden, austauschen. Die heutigen Geräte sind konstruktiv verbessert und bieten mehr Funktionssicherheit.
  • Lassen Sie die Rücklaufleitung vom Ölbrenner zum Tank stilllegen und die Ölzufuhr auf "Einstrangsystem" umbauen, das ist sicherer.
  • Schadhafte Stahlbatterietanks sind umgehend auszutauschen (Sanierung lohnt nicht). Batteriebehälter aus dauerhaft beständigen Kunststoff mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung, doppelwandig oder einwandig mit integrierter Auffangwanne, sind als Ersatz zu empfehlen.
  • Lassen Sie Ihre Stahlbehälter alle 5 bis 10 Jahre reinigen und die Tankinnenwände untersuchen.
  • Überprüfen Sie bei einwandigen Behältern Ihren Auffangraum regelmäßig, ob er sauber und trocken ist. Bei Abplatzungen oder Rissen im Anstrich wenden Sie sich an einen Fachbetrieb. Undichte Auffangräume bieten keinen Schutz für Gewässer und Boden!
  • Wenden Sie sich bei Arbeiten an Heizöltankanlagen stets an einen Fachbetrieb nach
    § 19 l WHG.
  • Lassen Sie sich vor der Vergabe von Aufträgen ein schriftliches, detailliertes (kostenloses) Angebot machen. Bei umfangreichen Arbeiten holen Sie sich mehrere Kostenvoranschläge ein.
  • Oberirdische Lageranlagen mit einem Volumen über 10.000 Liter, im Wasserschutzgebiet und Überschwemmungsgebiet über 1.000 Liter, sowie alle unterirdischen Anlagen, sind prüfpflichtig. Beachten Sie die in der Anlagenverordnung (VAwS) festgelegten Prüffristen und wenden Sie sich an einen VAwS-Sachverständigen. Eine Liste örtlich tätiger Sachverständiger erhalten Sie von Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Problem mit Leitungswasser

Für die Überwachung der Wasserversorgung ist das jeweilige Landratsamt zuständig.

Treten Probleme mit Ihrer örtlichen Wasserversorgung auf, ist Ihre Gemeinde dafür zuständig.

Zu Fragen des Trinkwasserschutzes, der Trinkwassergewinnung, der Trinkwasserschutzgebiete und zu sonstigen Fachfragen kontaktieren Sie bitte das Wasserwirtschaftsamt.

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