Gewässerrandstreifen in Bayern
Vorabveröffentlichung Deggendorf
Die Kartierung des Landkreises Deggendorf ist abgeschlossen, am 26.03.2025 fand eine Online-Infoveranstaltung dazu statt. Dabei wurde über das standardisierte Vorgehen bei der Einstufung der Gewässer informiert. Neben dem Wasserwirtschaftsamt war auch die zuständige Behörde der ÄELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) beteiligt. Die Präsentationsfolien können sie nachträglich hier einsehen:
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen). Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Allgemeine Informationen zu Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre und auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Nachfolgend werden die verschiedenen Landkreise mit ihren jeweiligen Bearbeitungsständen und den Kartierergebnissen aufgelistet.