Gewässerrandstreifen in Bayern
Die Kartierung der Gewässerrandstreifen ist im kompletten Amtsgebiet des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf abgeschlossen. Die Ergebnisse für die Landkreise Deggendorf, Straubing-Bogen, Regen, Freyung-Grafenau, Passau und Rottal-Inn sowie für die kreisfreien Städte Straubing und Passau können ab sofort im UmweltAtlas Bayern eingesehen werden.
Anwendungshinweise zum UmweltAtlas finden Sie in dieser Kurzanleitung Die Präsentationen zu den jeweiligen Vorabveröffentlichungen können weiter unten eingesehen werden.
Die bayerischen Wasserwirtschaftsämter führten bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu wurden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens
5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen). Allgemeine Informationen zu Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre und auf der Internetseite des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Hilfsvideos iBALIS
Gewässerrandstreifen erstellen
Hilfsmittel Hangneigungsberechnung § 38a WHG / § 5 DüV
PowerPoint Vorabveröffentlichungen
PowerPoint Vorabveröffentlichung Passau WWA Deggendorf
PowerPoint Vorabveröffentlichung Passau AELF
PowerPoint Vorabveröffentlichung Freyung-Grafenau
PowerPoint Vorabveröffentlichung Rottal-Inn WWA Deggendorf
PowerPoint Vorabveröffentlichung Rottal-Inn AELF
