Gewässerrandstreifen in Bayern

Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen). Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Allgemeine Informationen zu Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre und auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Nachfolgend werden die verschiedenen Landkreise mit ihren jeweiligen Bearbeitungsständen und den Kartierergebnissen aufgelistet.


Gewässerrandstreifen

Hilfsvideos iBALIS

Videoanleitungen

Gewässerrandstreifen erstellen

Hilfsmittel Hangneigungsberechnung § 38a WHG / § 5 DüV

PowerPoint Vorabveröffentlichungen

PowerPoint Vorabveröffentlichung Rottal-Inn WWA Deggendorf

PowerPoint Vorabveröffentlichung Rottal-Inn AELF