Hochwasserschutz Passau - Hals

 

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Beschreibung der geplanten Baumaßnahme

 

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Der Ortsteil Hals ist infolge von Hochwasser der Ilz sowie Rückstau der Donau durch Hochwasser gefährdet und entsprechend als Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
Durch Umsetzung geplanter Hochwasserschutzmaßnahmen würden mit dem vorgegebenen Schutzziel 47 Gebäude, der Kindergarten und wichtige Infrastruktureinrichtungen bis zum Bemessungshochwasser geschützt .

Die Hochwasserschutzlinie auf der rechten Ilz Seite beginnt am Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hals. Sie verläuft zwischen der Straße und dem Ilzufer. Der Abschluss befindet sich unterhalb des Pfarrer-Einberger-Weges am Kindergarten.

Der Hochwasserschutz bestünde aus einem festen Grundschutz, in Form einer Stahlbetonwand, bis zum Bemessungshochwasser der Ilz. Bei größeren Hochwasserereignissen der Donau würde der Schutz durch in der Summe bis zu 3 m hohe mobile Elemente ergänzt, die erst mit dem anlaufenden Hochwasser aufgebaut werden müssten. Querungen von Straßen und der Ilz-Brücke würden ebenso durch Verschlüsse mit mobilen Elementen geschlossen.

Für einen funktionierenden Schutz vor Hochwasser ist die Sicherstellung einer Binnenentwässerung unerlässlich:

  • Untergrundabdichtung entlang der Schutzlinie mit dahinterliegenden Sickerleitungen
  • Anpassungsmaßnahmen an den bestehenden städtischen Entwässerungsleitungen
  • Verschlussbauwerke binnenseitig der Schutzlinie

Neben den rein technischen Maßnahmen wären wegen des Eingriffs in den Naturraum zusätzlich ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.

Technische Daten

  • Hochwasserschutzlinie (Mauer u. mobile Verschlüsse), Gesamtlänge circa 600 m
  • Bohrpfahlwand zur Gründung der Schutzmauer und Untergrundabdichtung
  • Zwei Schöpfwerke und Transportsickerleitungen

Zeitlicher Ablauf

Die Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme wurde anlässlich des Stadtratsbeschlusses vom 11.11.2019 zurückgestellt. Der Stadtrat der Stadt Passau fasste in der Sitzung am 11.11.2019 mehrheitlich den (auszugsweise wiedergegebenen) Beschluss, dass der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, gebeten wird, die weiteren Planungen einzustellen und den Antrag auf Planfeststellung zurückzunehmen.