Das Raumordnungsverfahren (ROV)

Raumordnungsverfahren werden für große Vorhaben durchgeführt, die Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinaus haben (zum Beispiel Umgehungsstraßen oder Outlet-Center). Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob ein Projekt mit den Zielen und Vorgaben der Landes- und Regionalplanung vereinbar ist. Die Belange des Umweltschutzes spielen dabei eine große Rolle.

Beteiligt werden die berührten Gemeinden und Landkreise, die regionalen Planungsverbände, betroffene Behörden (Landwirtschaftsamt, Staatliches Bauamt unter anderem), sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften wie der Bayer. Bauernverband, Unternehmen (zum Beispiel für Energie- und Wasserwirtschaft, Verkehrsbetriebe) sowie die anerkannten Naturschutzverbände wie der Bund Naturschutz. Die Bürger werden über die Gemeinden eingebunden.

Die Ortschaft Breitenfeld im Polder Öberau Bild vergrössern Die Ortschaft Breitenfeld im Polder Öberau

Verfahrensführende Behörde ist die Regierung von Niederbayern.

Das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife wurde im Jahr 2013 mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen.