Vorlandmanagement

Damit das Hochwasser in den Vorlandflächen der Donau (gemeint sind die Flächen zwischen Fluss und Deich) zwischen Straubing und Vilshofen wieder ausreichend abfließen kann, müssen als Sofortmaßnahme Bäume und Sträucher in den Ein- und Ausströmbereichen gerodet und ausgelichtet, sowie der Maisanbau eingestellt werden.

In den drei Winterhalbjahren 2005 – 2008 wurden die erforderlichen Gehölzeingriffe zwischen Straubing und Vilshofen durchgeführt. Hierbei wurde ein ca. 65 km langer Donauabschnitt bearbeitet. Für den letzten Abschnitt, dem Isarmündungsgebiet, ist das geplante Flutrinnenkonzept in Bearbeitung. Zur raschen Wiederherstellung der Hochwassersicherheit muss der Bewuchs (Bäume, Sträucher und Mais) im Rahmen der Sofortmaßnahmen zuverlässig und dauerhaft reduziert werden. Hinsichtlich Hochwassergefahrenabwehr musste schließlich ein Maisanbauverbot im April 2007 im betroffenen Donauabschnitt erlassen werden. Das Maisanbauverbot ist seit Januar 2008 rechtswirksam. Die Rechtmäßigkeit des Anbauverbotes wurde am 26.02.2008 vom Verwaltungsgericht Regensburg durch Gerichtsurteil bestätigt. Um die durch das Maisanbauverbot entstandenen Härten für die betroffenen Landwirte abzufedern, hat der Freistaat Bayern Ersatzzahlungen geleistet und ein Flächenmanagement installiert.